Bekenntnisgrundlage
Die Bekenntnisgrundlage des IRT
Die Mitarbeiter des Instituts für Reformatorische Theologie stehen zu den altkirchlichen und den reformatorischen Bekenntnissen: dem Apostolischen, Nicaenischen, Chalcedonischen und Athanasischen Glaubensbekenntnis, dem Kleinen Katechismus Martin Luthers, dem Augsburgischen Bekenntnis und dem Heidelberger Katechismus. Die Theologische Erklärung der Kamen-Initiative (2000) [101 KB] ist Arbeitsgrundlage.
Sie bekennen sich ferner zur Berliner Erklärung (1909, gegen die Pfingstbewegung) und der Chicago-Erklärung (1978, zur biblischen Irrtumslosigkeit).
Weil Gott sich offenbart hat und die Bibel die Gestalt ist, in der diese Offenbarung vorliegt, lehren sie, daß es Wahrheit gibt und daß man diese wissen und mit menschlichen Worten aussprechen kann.
Sie bekennen, daß die Bibel in allen Aussagen Gottes irrtumsloses und autoritatives Wort ist, und daß sie als Ganzes die Auslegung ihrer Teile bestimmt.
Sie glauben an die Souveränität Gottes in seinem Handeln mit den Menschen und der Welt und an die Rechtfertigung des Sünders allein aus Gnaden.
Sie stehen zugleich für ein authentisch gelebtes Christsein, das vom Vertrauen auf Gott und der Liebe zum Nächsten geprägt ist.